RAL Gütesicherung von Bodengittern
Was wird geprüft?
Bodengitter, die RAL gütegesichert sind, erfüllen folgende Kriterien, die über die Fremdüberwachung geprüft werden:
- Anforderungsprofile Gruppe I bis Gruppe IV
- Gütekriterien für
- Oberflächen obere und untere Seite
- Mindesthöhe
- Gebrauchstauglichkeit für
- Verlegbarkeit
- Flächenverbund
- Verletzungsgefahr
- Räumbarkeit im Winter
- Rückbaubarkeit
- Wiederverwertbarkeit
- Anteil Recyclingmaterial im Rohstoff
- Visuelle Beschaffenheit
- Maße und Toleranzen
- Bruchsicherheit
- Druckwiderstand
- Fläche
- punktuell
- Kammer
- Kammer Belastungsgruppe IV
- Stabilität
- UV-Beständigkeit
- Alterungsverhalten
- Kennzeichnung für Rückverfolgbarkeit
- Auflagefläche
- Formbeständigkeit bei unterschiedlichen Temperaturen
- Medienbeständigkeit
- Garantie über das gesetzliche Maß hinaus
Wie wird geprüft?
Die fremdüberwachende Stelle nimmt bei der RAL Gütesicherung die folgenden Prüfungen vor:
- Das Material muss aus mindestens 25 Prozent recycelten und recycelbaren Polyolefinen bzw. sonstigen geeigneten Altkunststoffen bestehen
- Bestimmte Verfahrenstechniken sind bei der Herstellung einzuhalten
- Das Material muss mindestens die Anforderungen von Brandklasse II erfüllen und zwar ohne Zumischung von Additiven
- Ein Produktdatenblatt mit Maßen und Toleranzen muss vorliegen
- Das Produkt muss gegen qualitätsbeeinflussende Medien (Öle, Brennstoffe, Laugen, Fette, Düngemittel und Salzwasser) beständig sein
Einzelne Prüfverfahren, die definiert sind:
- Schlagzähigkeitsprüfung
- Kugeldruckprüfung
- Sonnensimulation
Wer prüft im Auftrag der Gütegemeinschaft?
Das Automobiltechnikum Bayern ist ein unabhängiges Kompetenzzentrum für Umweltsimulation, Betriebsfestigkeitsprüfung, Messverfahren und Elektrotechnik. 2003 mit Fokus auf die Automobilindustrie gegründet, hat es sein Dienstleistungsspektrum seither konsequent fortentwickelt. Es unterstützt und betreut die Kunststoff- und Verbundstoffindustrie bei der Produkterprobung.
Wie häufig wird geprüft?
Wiederholungsprüfungen finden nach Ablauf von 24 Monaten statt.
Zur Leseversion der Güte- und Prüfbestimmungen: RAL-GZ 806